Zur Psychotherapie

  • Wie oft finden die Sitzungen statt?

    Die Sitzungsfrequenz beträgt je nach Hintergrund zweiwöchentlich bis dreiwöchentlich – je nach Auftrag und Thema. In Krisen oder am Beginn der Beratung kann auch eine wöchentliche Frequenz empfehlenswert sein.

  • Wie lange dauert unser gemeinsames Arbeiten?

    Systemische Arbeit orientiert sich an den Anliegen und Zielen der Klient/innen, da sie die Experten/innen für ihr Leben sind. Die Dauer der Therapie korreliert daher mit der Themenstellung und den Zielvorstellungen der Klienten/innen. In vielen Fällen verläuft Psychotherapie bzw. psychologische Beratung in einem Zeitraum von ein paar Sitzungen und Sitzungen über ein Jahr.

  • Wie lange dauert das Erstgespräch und wie viel kostet es?

    In der systemischen Arbeit stellt bereits das Erstgespräch eine wichtige Basis dar, welches in der Regel über ein bloßes Kennenlerngespräch hinausgeht. Das Erstgespräch dauert 50 oder 90 Minuten – je nachdem, was im Voraus vereinbart wurde oder während dem Erstgespräch vereinbart wird. Bei Paaren und Familien ist erfahrungsgemäß ein Doppeleinheit (90 Minuten) sinnvoll, damit alle ausgewogen umfangreich zu Wort kommen können. Das Honorar des Erstgesprächs ist identisch mit dem Honorar weiterer Folgegespräche.

  • Wie verläuft ein Erstgespräch?

    In einem Erstgespräch geht es in erster Linie darum, herausfinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und Sie sich vorstellen können, mit mir zu arbeiten. Für den Erfolg des Beratungsprozesses ist es ganz entscheidend, dass die Beziehungsebene zwischen Ihnen und mir gut passt.

    Studien, die sich mit der Wirkung psychologischer Arbeit beschäftigten, kamen zu dem Ergebnis, dass für den Erfolg primär die Beziehung und sekundär die Methode entscheidend ist. Die erste Stunde bietet Ihnen Raum, darüber zu sprechen, was Sie beschäftigt und weshalb Sie sich psychologisch beraten lassen möchten. Es ist für uns entscheidend, dass Sie Ihr Anliegen, Ihr Ziel, selbst formulieren, da Sie der/die Experte/in für Ihr Leben sind. Nicht immer fällt es leicht, das Anliegen klar zu formulieren. Meine Erfahrung zeigt, dass hinter einem geschilderten Problem in manchen Fällen ein weiteres Anliegen stehen kann.

    Als Psychotherapeut bzw. Psychologischer Berater unterstütze ich Sie dabei, neue Perspektiven einzunehmen, weitere Verhaltensmöglichkeiten zu erleben und mit Ihnen gemeinsam für Sie passende Lösungen oder Erleichterungen zu finden. Im Laufe des Gesprächs werde ich Ihnen immer wieder Fragen stellen, damit ich mir ein Bild von Ihrer derzeitigen Lebenssituation machen kann. Ich frage Sie auch nach Ihrem Beziehungssystem (Familie, Partner etc.), unter der der Annahme, dass Systeme Probleme erzeugen können. Verhaltensänderung von Ihnen kann auch das Verhalten der anderen beeinflussen.

    Im Telefongespräch vor dem Erstgespräch wird in der Regel schon das Honorar besprochen. Das Honorar des Erstgesprächs ist gleich hoch wie das Honorar der Folgestunden. Weiters wird im Telefonat davor auch über das Setting gesprochen (kommen Sie alleine oder mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, Ihrer Familie etc.). Im Erstgespräch werden auch ein paar organisatorische Fragen besprochen:

    • Die geplante Sitzungsdauer: Eine Einheit (50 Min) oder zwei Einheiten (90 Min) pro Sitzung?
    • Die Frequenz: In regelmäßigen, unregelmäßigen oder längeren Abständen?
    • Das Setting: Welche Atmosphäre soll geschaffen werden?
    • Die Absageregelung: Allgemein gilt, dass Sie die Sitzung 48 Stunden vor einem Termin kostenlos und ohne Angabe von Gründen absagen können.
    • Ihre Rechte als Klient/in: Zum Beispiel das Recht auf Verschwiegenheit.

Allgemeines

  • Welche Kosten erwarten mich?

    Je nach Problemstellung und individueller Verfassung der Klient*innen kann Psychotherapie unterschiedlich lange dauern. In Absprache mit dem Psychotherapeuten bestimmt der/die Klient*in selbst sehr wesentlich den Fortgang und das Ende der Psychotherapie. Die Häufigkeit (Frequenz) der Therapiesitzungen legt der Psychotherapeut zusammen mit dem/der Klient*in zu Beginn der Behandlung fest. In der Regel wird eine Therapiesitzung alle zwei bis drei Wochen vereinbart. Bitte beachten Sie: Vereinbarte Konsultationen sind verbindlich. Nicht oder kurzfristig abgesagte Sitzungen (weniger als 48 Std. vorher) werden zum üblichen Ansatz verrechnet, unabhängig vom Grund der Absage. Telefonate, Berichte und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.

    Psychotherapie

    Einzelstunde (50 min) EUR 110,00*
    Doppelstunde (90 min) EUR 200,00*
    Paare, Eltern, Familien (90 min) EUR 200,00*

    Psychologische Beratung, Supervision & Coaching

    Einzelstunde (50 min) EUR 130,00
    Doppelstunde (90 min) EUR 240,00

    Sozialtarife

    Falls Ihre Einkommensverhältnisse sehr beengt sind und der normale Stundensatz für Sie aktuell nicht leistbar ist, erkundigen Sie sich bitte, ob ich einen Platz für Sie frei habe.

    Rückvergütung durch die Gesundheitskasse

    Da ich auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit als anerkannter Psychotherapeut eingetragen bin, gewähren Ihnen alle Sozialversicherungsträger Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Näheres zur Rückerstattung finden Sie auf der Homepage Ihrer Gesundheitskasse bzw. Ihres Sozialversicherungsträgers.

    ÖGK (vormals GKK ) EUR 33,70
    BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte ) EUR 45,00
    SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte) EUR 46,60
    KFA (Bedienstete der Stadt Wien): EUR 36,00

    *umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG

  • Wie unterscheiden sich Psychotherapie und psychologische Beratung?

    Die Grenzen zwischen (psychologischer) Beratung und Psychotherapie sind fließend.

    Psychologische Beratung: Menschen, die psychologische Beratung in Anspruch nehmen, tun sich oft nur mit einer bestimmten Sache schwer, ohne sich insgesamt psychisch angeschlagen zu fühlen. In der Regel ist eine Beratung deshalb kürzer (oft nur wenige Sitzungen) und fokussierter, d.h. es wird nur an einer umschriebenen Schwierigkeit gearbeitet. Inhaltlich geht es um Klärung, Begleitung, Anregung, Ermutigung und Wissensvermittlung.

    Psychotherapie: Eine Psychotherapie ist umfassender angelegt und bezieht alle Lebensbereiche eines Menschen mit ein. Der Wunsch, einen Psychotherapeuten aufzusuchen, tritt in der Regel dann auf, wenn man sich psychisch stark beeinträchtigt fühlt. Das Ziel ist deutlich weiter gesteckt und umfasst nebst der Minderung der Symptome auch die Veränderung eingeschliffener Verhaltensmuster und die Aufdeckung tieferer Persönlichkeitsschichten. Dass eine solche Entwicklung deutlich mehr Zeit benötigt, liegt auf der Hand.

  • Was ist Mediation?

    Ich bin eingetragener Mediator in Zivilrechtsmediation

    Mediation ist eine Vermittlung zwischen mindestens zwei Parteien bzw. Beteiligten, die einen Interessenskonflikt mit Hilfe eines bzw. einer allparteilichen Dritten, dem Mediator bzw. der Mediatorin bearbeiten wollen und selbständig (ohne Fremdeinmischung z. B. durch ein Gericht) eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung bzw. Vereinbarung entwickeln wollen.

    Der Mediator bzw. die Mediatorin hat dabei keinerlei Entscheidungsbefugnis. Mediation unterstützt lediglich die Parteien auf der Suche nach maßgeschneiderten Lösungen, wobei die Konfliktparteien letztendlich entscheiden, ob die gemeinsam entwickelte Lösung soweit ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, dass der Konflikt beigelegt werden kann. Die Konfliktparteien alleine sind für die Lösung verantwortlich.