Bitte beachten Sie: Vereinbarte Konsultationen sind verbindlich. Nicht oder kurzfristig abgesagte Sitzungen (weniger als 48 Std. vorher) werden zum üblichen Ansatz verrechnet, unabhängig vom Grund der Absage.
Telefonate, Berichte und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.